Neue Regelung für Gendiagnostik: Sicherstellung der Abrechnung trotz Kodierungsumstellung
Du möchtest wissen, wie die Abrechnung von Leistungen in der Gendiagnostik auch nach der Kodierungsumstellung im Juli 2025 gesichert ist? Erfahre hier, wie Ärzte und die KBV vorgehen, um diese Prozesse reibungslos zu gewährleisten.

Hintergrund und Bedeutung der Kodierungsumstellung ab Juli 2025
Der Vertrag für die Nutzung des OMIM®-Kodierungssystems läuft im Sommer nächsten Jahres aus. Ab dem 1. Juli 2025 werden Ärzte für bestimmte human- und tumorgenetische Untersuchungen Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee verwenden. Trotz dieser Kodierungsumstellung ist die Abrechnung von Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 durchgeführt wurden und mit OMIM®-Kodes versehen sind, auch im dritten Quartal oder später gesichert. Die KBV hat in Zusammenarbeit mit der Johns-Hopkins-Universität die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Prozesse im Zusammenhang mit der Abrechnung gewährleistet sind.
Vereinbarung zur Sicherstellung der Abrechnungsprozesse
Die Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der renommierten Johns-Hopkins-Universität ist von entscheidender Bedeutung, um die reibungslose Abrechnung von human- und tumorgenetischen Leistungen auch nach der Kodierungsumstellung im Juli 2025 sicherzustellen. Gemäß dieser Vereinbarung dürfen die OMIM®-Stammdaten erst gelöscht werden, nachdem sämtliche Abrechnungsprüfungen abgeschlossen sind. Diese Maßnahme gewährleistet, dass alle Prozesse im Zusammenhang mit der Abrechnung von Leistungen, die vor dem Stichtag durchgeführt wurden und mit OMIM®-Kodes versehen sind, abgesichert sind. Die enge Zusammenarbeit zwischen der KBV und der Johns-Hopkins-Universität ist ein entscheidender Schritt, um Kontinuität und Sicherheit in den Abrechnungsprozessen zu gewährleisten.
Umstellung von 15 Gebührenordnungspositionen
Die bevorstehende Umstellung betrifft insgesamt 15 Gebührenordnungspositionen aus den EBM-Abschnitten 11.3, 11.4 und 19.4. Ärzte müssen für diese Leistungen neue Kodierungen als zusätzliche Abrechnungsbegründung angeben, da bisher OMIM®-Kodes verwendet wurden. Diese Änderung erfordert eine sorgfältige Anpassung der Abrechnungspraxis, um sicherzustellen, dass die Leistungen korrekt erfasst und abgerechnet werden können. Die Umstellung auf das neue Kodierungssystem erfordert daher eine genaue und zeitnahe Umsetzung, um mögliche Abrechnungsfehler zu vermeiden und die Qualität der gendiagnostischen Leistungen aufrechtzuerhalten.
Hintergrund zur Umstellung auf das neue Kodierungssystem
Der Hintergrund zur Umstellung auf das neue Kodierungssystem verdeutlicht die Notwendigkeit dieser Veränderung. Das bisherige OMIM®-System war durch die Johns-Hopkins-Universität lizenziert. Aufgrund wesentlicher Vertragsänderungen seitens der Universität hat die KBV entschieden, den Lizenzvertrag nicht zu verlängern. Die neuen Kodes des Human Gene Nomenclature Committee stehen nun allen Anwendern frei zur Verfügung, um die Kontinuität der Abrechnungsprozesse zu gewährleisten. Diese Hintergrundinformationen verdeutlichen die Komplexität und die Notwendigkeit der Umstellung auf das neue Kodierungssystem, um die Qualität und Sicherheit der gendiagnostischen Leistungen langfristig zu sichern.
Neue Kodierungssystem ab Mitte 2025
Das neue Kodierungssystem, das ab Mitte 2025 eingeführt wird, markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der gendiagnostischen Abrechnungspraxis. Die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die neuen Kodes des Human Gene Nomenclature Committee zu verwenden, wird weitreichende Auswirkungen auf die Abrechnung von human- und tumorgenetischen Leistungen haben. Die Online-Version des EBM wird diese Änderungen transparent und zugänglich machen, um Ärzten und medizinischem Personal eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen. Die Einführung des neuen Kodierungssystems erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, um sicherzustellen, dass die Abrechnungsprozesse effizient und korrekt durchgeführt werden können.
Beschluss des Bewertungsausschusses und Online-Version des EBM
Der Beschluss des Bewertungsausschusses, die neuen Kodes des Human Gene Nomenclature Committee zu verwenden, ist ein wichtiger Schritt, um die Abrechnung von gendiagnostischen Leistungen zukunftssicher zu gestalten. Die Online-Version des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) wird Ärzten und medizinischem Personal alle relevanten Informationen und Richtlinien zur Verfügung stellen, um die Umstellung auf das neue Kodierungssystem erfolgreich zu bewältigen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Qualität und Sicherheit der gendiagnostischen Abrechnungsprozesse auch in Zukunft zu gewährleisten.
Wie wirst du dich auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten? 🧬
Die bevorstehende Umstellung auf das neue Kodierungssystem in der Gendiagnostik erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung der Abrechnungspraxis. Welche Schritte wirst du unternehmen, um sicherzustellen, dass du auf die neuen Anforderungen vorbereitet bist? Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren unten mit anderen Lesern. Deine Meinung und dein Input sind entscheidend, um gemeinsam die Herausforderungen der Kodierungsumstellung zu meistern. 🌟🔍🚀