S Neue Regelung beim ePA-Rollout: Was bedeutet das für Praxen und Softwarehersteller? – NachrichtenGesundheit.de

Neue Regelung beim ePA-Rollout: Was bedeutet das für Praxen und Softwarehersteller?

Hast du schon von der aktuellen Planänderung beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gehört? Erfahre hier, wie sich die neue Regelung auf Testpraxen und PVS-Hersteller auswirkt.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner äußert sich zur aktuellen Entwicklung

Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gibt es eine Planänderung, wie das Bundesgesundheitsministerium bekannt gab. Die Softwarehersteller sind nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul bis zum 15. Januar 2025 allen Praxen zur Verfügung zu stellen. Stattdessen soll die Bereitstellung erst nach erfolgreicher Erprobung in den Modellregionen erfolgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert