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Änderungen im EBM: Morbus Fabry, Trastuzumab und Förderzuschläge

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Neue Regelungen im EBM: Morbus Fabry, Trastuzumab und Förderzuschläge im Fokus

Im EBM wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen, die sowohl die Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry als auch die Beobachtung nach Trastuzumab-Injektionen betreffen. Zudem gibt es klare Richtlinien zur Berechnung der Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung.

Neue Richtlinien für intravasale Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry

Morbus Fabry, eine seltene Stoffwechselerkrankung, erfordert eine spezifische Enzymersatztherapie. Seit Januar gibt es neue Richtlinien für die Abrechnung intravasaler Enzymersatztherapien. Diese können nun über die Gebührenordnungspositionen 01540 bis 01542 abgerechnet werden, vorausgesetzt, die Infusion und Überwachung dauern mindestens zwei Stunden. Diese Anpassung ermöglicht eine präzisere Abrechnung und eine bessere Versorgung der Patienten mit Morbus Fabry.

Veränderungen bei der Beobachtung nach Trastuzumab-Injektionen

Ab Januar 2025 gibt es Veränderungen bei der Beobachtung und Betreuung nach subkutanen Trastuzumab-Injektionen. Die Abrechnung erfolgt nicht mehr über spezifische Gebührenordnungspositionen, sondern über die fachgruppenspezifische Grundpauschale. Diese Anpassung beruht auf kürzeren Nachbeobachtungszeiten nach Trastuzumab-Injektionen gemäß den aktuellen Fachinformationen. Diese Änderung zielt darauf ab, die Abrechnung transparenter und effizienter zu gestalten.

Klärung der Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung

Der Bewertungsausschuss hat klargestellt, wie häufig die Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung berechnet werden können. Diese sind einmal pro Diagnose und/oder operativem Zugangsweg und höchstens dreimal bei Simultaneingriffen abrechenbar. Diese Klarstellung schafft eine eindeutige Richtlinie für die Abrechnung der Zuschläge und fördert eine effektive ambulante Versorgung.

Anpassung des Kontrollzeitraums nach Schwangerschaftsabbruch

Der Zeitraum für die Kontrolluntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch wurde angepasst und liegt nun zwischen dem 14. und 21. Tag nach dem Eingriff. Diese Änderung basiert auf neuen Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die klare Festlegung dieses Zeitraums ermöglicht eine bessere Nachsorge und Betreuung für Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Wie beeinflussen diese EBM-Änderungen die medizinische Versorgung?

Die aktuellen EBM-Änderungen zielen darauf ab, die Abrechnung und Vergütung im Gesundheitswesen zu optimieren und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Durch klare Richtlinien und Anpassungen werden Prozesse transparenter und effizienter gestaltet. Es ist entscheidend, diese Neuerungen zu verstehen und umzusetzen, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Wie siehst du die Auswirkungen dieser Änderungen auf die medizinische Landschaft? 🏥 Lies aufmerksam die neuen Regelungen im EBM und reflektiere, wie sie die medizinische Versorgung beeinflussen könnten. Teile deine Gedanken und Meinungen dazu in den Kommentaren unten. 💬 Sei Teil der Diskussion und lass uns gemeinsam die Zukunft der medizinischen Versorgung gestalten! 🌟

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