Die Macht der Entscheidung – Wie Versicherte ihre elektronische Patientenakte kontrollieren können
Hast du dich schon einmal gefragt, wie viel Einfluss du als Versicherter über deine elektronische Patientenakte hast? In diesem Artikel erfährst du, wie du aktiv die Inhalte deiner ePA steuern kannst und welche Rechte dir dabei zustehen.

Die Steuerungsmöglichkeiten der ePA: Von Widerspruchsrechten bis zur Datenverwaltung
Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt eine wichtige Neuerung im Gesundheitswesen dar, bei der die Versicherten die alleinige Kontrolle über ihre Akte haben. Sie entscheiden, ob und wie sie die ePA nutzen möchten, welche Inhalte eingestellt werden und wer darauf zugreifen darf.
Widerspruchsmöglichkeiten und Löschrechte
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgt nach dem Opt-Out-Modell, was bedeutet, dass Versicherte aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen. Dieser Widerspruch kann bis zum 15. Januar 2025 erfolgen. Selbst nach der Einrichtung der ePA haben Versicherte jederzeit die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. In einem solchen Fall sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die ePA zusammen mit sämtlichen Daten zu löschen. Sollte ein Versicherter später entscheiden, die ePA erneut zu nutzen, wird eine neue Akte erstellt, ohne die Inhalte der vorherigen ePA zu übernehmen. Vertragsärzte können zwar Dokumente aus früheren Behandlungen erneut einstellen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Steuerung der Inhalte und Zugriffsbeschränkungen
Die Krankenkassen richten die ePA ein, sofern keine expliziten Widersprüche seitens der Versicherten vorliegen. Um die Inhalte einzusehen oder den Zugriff zu steuern, benötigen Versicherte die entsprechende ePA-App ihrer Krankenkasse. Zusätzlich haben Versicherte die Möglichkeit, eine Person als Vertretung zu benennen, die ihre ePA verwalten darf. Ombudsstellen stehen als Unterstützung zur Verfügung. Es besteht die Option, den Zugriff für bestimmte Einrichtungen zu sperren oder bestimmte Inhalte wie die Medikationsliste zu beschränken.
Möglichkeiten des Widerspruchs in der Praxis
In konkreten Behandlungssituationen können Versicherte der Übertragung von Daten widersprechen, die dann nicht in der ePA gespeichert werden. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, ihre Patienten über die Datenübermittlung zu informieren. Zudem können Versicherte mithilfe der ePA-App Dokumente verbergen oder löschen, wobei Praxen keinen Einblick in verborgene Daten haben. Die App ermöglicht auch die Einsicht in gespeicherte Daten sowie das Hinzufügen eigener Dokumente, beispielsweise aus Gesundheits-Apps oder Papierbefunden.
Ausblick auf den nächsten Teil der Serie
Der siebte Teil der ePA-Serie wird am 5. Dezember den Medikationsprozess beleuchten, einschließlich der Datenquellen für die Medikationsliste, der Arbeitsweise von Praxen und der zukünftigen Entwicklung der Liste.
Widerspruchsmöglichkeiten für Versicherte
Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen, sei es gegen die Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse, den Zugriff einer Praxis auf die ePA oder die Bereitstellung der Medikationsliste. Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Versicherte umfassend zu informieren und Widersprüche zu akzeptieren, auch nachträglich.
Wie kannst du deine elektronische Patientenakte optimal nutzen? 📱
Hast du bereits überlegt, welche Inhalte du in deiner ePA einstellen möchtest und wer darauf zugreifen darf? Welche Schritte wirst du unternehmen, um deine ePA bestmöglich zu steuern und von den vielfältigen Möglichkeiten Gebrauch zu machen? Teile deine Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren unten mit! 🌟🔍🚀