Neue Regelung beim ePA-Rollout: Was bedeutet das für Praxen und Softwarehersteller?

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner äußert sich zur aktuellen Entwicklung

Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gibt es eine Planänderung, wie das Bundesgesundheitsministerium bekannt gab. Die Softwarehersteller sind nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul bis zum 15. Januar 2025 allen Praxen zur Verfügung zu stellen. Stattdessen soll die Bereitstellung erst nach erfolgreicher Erprobung in den Modellregionen erfolgen.

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